27. Januar 2022
Von den Freuden der Impfpflicht
Für den Brockhaus ist die Pflicht weniger eine Freude als eine sittliche Forderung, der man sich nicht entziehen kann. Doch Pflichten sind bekanntlich janusköpfig. Das wissen wir spätestens, seit Siggi Jepsen in der ‚Deutschstunde‘ von Siegfried Lenz einen Besinnungsaufsatz schreiben sollte. Das Thema lautete ‚Die Freuden der Pflicht‘.
Schon für unsere Kinder gibt es die erfreuliche Schulpflicht, Arbeitnehmer freuen sich über ihre Steuerpflicht, Unternehmer über die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Bei Priestern heißt die Schweigepflicht ‚Beichtgeheimnis‘ und erfreut Triebtäter. Mediziner schließlich verdanken ihre erfreulichen Einnahmen einer Pflicht namens ‚Hippokratischer Eid‘.
Die ‚2-G-Plus-Pflicht‘ ist eine ebenso erfreuliche Wortschöpfung wie die ‚allgemeine Impfpflicht‘, von deren Ausgestaltung bisher nur wenig bekannt ist. Doch aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen sickerten die ersten Informationen durch: Einzelne Gruppen von Bundestagsabgeordneten (mit FFP-2-Maskenpflicht) erarbeiten schon in den nächsten Monaten unterschiedliche Gesetzentwürfe.
Nach einer niedrigen zweistelligen Zahl von hitzigen Sitzungen im Plenum bilden sich sodann mehrere parlamentarische Arbeitskreise, die für einen Sonderausschuss schon nach zwei Jahren Diskussionsgrundlagen für ein Impfpflichtgesetz erarbeiten. Diese werden anschließend den Vertretern der Länder zur weiteren Beratung vorgelegt.
Nach drei weiteren Wellen mit sechs neuen Covid-19-Mutanten erarbeitet um das Jahr 2026 herum die neue Bundeskanzlerin (CSU) eine beschlussfähige Vorlage aus, die jedoch auch nach der dritten Verabschiedung keine Mehrheit im Parlament findet. Daraufhin erklärt der neue FDP-Gesundheitsminister die Aufhebung aller Schutzmaßnahmen und das Ende der Pandemie.